Beschlussvorlage - BV Cri SV 983/19
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Crivitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Bernd Cordes
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ortsteilvertretung Wessin der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Vorberatung
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Bereit
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Ortsteilvertretung Gädebehn der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Vorberatung
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11.11.2019
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Geplant
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Ausschuss für Kultur, Sport und Vereine der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Vorberatung
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12.11.2019
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Geplant
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Ausschuss für Umwelt, Landeskultur und Tourismus der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Vorberatung
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19.11.2019
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Vorberatung
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21.11.2019
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung Crivitz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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09.12.2019
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf Wunsch der Stadtvertretung soll eine Änderung der Geschäftsordnung in den §§ 4 und 13 erfolgen. Dieser Wunsch wurde zum Anlass genommen, weitere Änderungen vorzuschlagen:
Im Einzelnen:
Zu 1.:
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Beschlussvorlagen oder Niederschriften personenbezogene Daten enthalten. Aus diesem Grunde sollten die Sitzungsunterlagen grundsätzlich verschlüsselt per E-Mail versandt werden. Das Amt Crivitz kann ein geeignetes Verschlüsselungsverfahren zur Verfügung stellen.
Zu 2.:
Nach § 29 Abs. 3 KV M-V sollen unter Einhaltung der Ladungsfrist die Beschlussvorlagen der Verwaltung übersandt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich die Stadtvertreter ausreichend auf die Sitzung vorbereiten können. Ausgenommen von dieser Regel sind Dringlichkeitsvorlagen und Ergänzungen zu bereits übersandten Beschlussvorlagen. Nur diese Vorlagen können als Tischvorlagen eingebracht werden. Die derzeitige Regelung in der Geschäftsordnung erweckt den Eindruck, als können sämtliche Beschlussvorlagen als Tischvorlagen bis spätestens 4 Stunden vor Beginn der Sitzung vorgelegt werden. Es bedarf daher einer Eingrenzung. Die Regelung „bis 12 Uhr am Sitzungstag“ ist Wunsch der Stadtvertretung.
Zu 3.:
Nach § 42 Absatz 2 KV M-V hat nur die oder der Vorsitzende der Ortsteilvertretung in der Stadtvertretung und in den Ausschüssen das Rede- und Antragsrecht, soweit Angelegenheiten des Ortsteils betroffen sind. Mitglieder einer Ortsteilvertretung haben dieses Recht nicht.
Zu 4.:
Der alleinige Begriff „Wahlkommission“ ist zu unkonkret. Hier wird eine Ergänzung vorgeschlagen.
Zu 5.:
Auch die fehlenden Stadtvertreter sollten protokolliert werden. Nur so wird die Abwesenheit ausreichend dokumentiert, um gegebenenfalls ein Ordnungsgeld gemäß § 172 KV M-V zu verhängen.
Zu 6.:
Wunsch der Stadtvertretung.
Zu 7.:
Redaktionelle Korrektur
Zu 8.:
Die Regelungen der Geschäftsordnung sollten auch für die Ortsteilvertretungen gelten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Crivitz
Gemäß § 22 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V wird nach Beschlussfassung der
Stadtvertretung vom <Datum> nachfolgende Änderung der Geschäftsordnung erlassen:
§ 1
- In § 1 wird nach Absatz 3 folgender Absatz 4 angefügt:
„Als elektronische Form ist die Nutzung des Ratsinformationssystems Allris, mit zugangsgeschützter Nutzerkennung oder eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation zugelassen. Die Amtsverwaltung stellt den Mitgliedern der Stadtvertretung, der Ausschüsse und der Ortsteilvertretungen ein geeignetes Verschlüsselungsverfahren für die verschlüsselte E-Mail-Kommunikation zur Verfügung.“
- § 4 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
„Beschlussvorlagen, die wegen besonderer Dringlichkeit keinen Aufschub bis zur nächsten Stadtvertretersitzung dulden (Dringlichkeitsvorlagen) und notwendige Ergänzungen zu vorliegenden Beschlussvorlagen müssen allen Stadtvertretern spätestens bis 12 Uhr am Sitzungstag vorliegen, sofern sie abschließend beraten werden sollen. Die Dringlichkeit ist in der Sachverhaltsdarstellung zu begründen.“
- In § 5 Absatz 4 wird das Wort „Ortsteilvertreter“ durch die Worte „Vorsitzender einer Ortsteilvertretung“ ersetzt.
- § 9 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„Bei geheimen Wahlen ist eine Wahlkommission bestehend aus 2 Stadtvertretern bzw. Verwaltungsvertretern zu bilden.“
- In § 13 Absatz 1 Buchstabe b) werden nach dem Wort „anwesenden“ die Worte „ und fehlenden“ eingefügt.
- In § 13 Absatz 4 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Geänderte Sitzungsniederschriften sind zeitnah zu veröffentlichen.“
- In § 14 Absatz 1 wird das Wort „Ausführungen“ durch das Wort „Anträge“ ersetzt.
- In § 15 Absatz 1 Satz 1 werden die Worte „und der Ortsteilvertretungen“ angefügt.
§ 2
Inkrafttreten
Die 2. Änderung der Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.
Crivitz, den <Datum>
Brusch-Gamm
Bürgermeisterin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,2 kB
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