Beschlussvorlage - BV Pin GV 439/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Überprüfung der Mitgliederstärke der Ortswehren Godern und Pinnow hat ergeben, dass die Mindeststärke gem. § 12 Feuerwehrorganisationsverordnung (FwOV) M-V weder in der Ortswehr Godern (5 Mitglieder)  noch in der Ortswehr Pinnow (16 Mitglieder) eingehalten werden kann. Bei der Annahme der niedrigsten Gefährdungsstufe wäre eine Gruppenstärke in doppelter Ausführung (18 Mitglieder) nötig. Die vorgegebene Mindeststärke kann nur im Zusammenschluss beider Wehren eingehalten werden.

 

Da eine in den letzten Jahren gezielte Mitgliederwerbung in der Feuerwehr Godern nicht den erwünschten Erfolg gezeigt hat, ist zu diesem Zeitpunkt davon auszugehen, dass dieses in naher Zukunft auch nicht erfolgen wird. Somit ist zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststärke ein Zusammenschluss der Ortswehren notwendig. Hierzu muss die Gemeinde Pinnow den Beschluss fassen, die bisherige Gemeindefeuerwehr mit Ortswehren in eine Gemeindefeuerwehr ohne Ortsfeuerwehren umzustrukturieren.

 

Im Anschluss an diesen Beschluss gibt sich die Gemeindefeuerwehr ohne Ortswehren Pinnow eine „neue“ Satzung und legt die Art und Anzahl der Funktionsträger fest. Die bisherigen Funktionsträger wie Gemeinde- und Ortswehrführer verlieren mit Datum der Umstrukturierung ihr Amt. Daher muss zeitnah eine Neuwahl stattfinden.

 

Der bisherige Fuhrpark der Gemeinde Pinnow muss beibehalten werden. Zur Einhaltung der Hilfsfristen und unter Berücksichtigung der Brücke über den Verbindungsgraben Kirchsee-Binnensee, sollte das TSF weiterhin im Geräthaus Godern stationiert sein.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow beschliesst in ihrer Sitzung die Umstrukturierung der Freiwilligen Feuerwehr in eine Gemeindefeuerwehr ohne Ortsfeuerwehren mit Wirkung zum 01.10.2020.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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