Beschlussvorlage - BV LaB GV 125/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Im Oktober 2015 hat die Gemeindevertretung die finanzielle Förderung der ortsansässigen Vereine neu geregelt. Es gilt ein Verteilerschlüssel. Dieses Verfahren hat sich bewährt.

 

Die Kriterien sollten ergänzt/modifiziert werden:

-          Die Zuwendungen sollten künftig nur noch ortsansässige und als gemeinnützig bestätigte Vereine erhalten.

-          Bis jeweils 1. September des Jahres ist zwingend ein schriftlicher Bericht über Aktivitäten und Mitgliederzahl der GV vorzulegen.

-          Als zwingendes Kriterium für eine finanzielle Förderung wird zusätzlich aufgenommen, dass mindestens 50 Prozent der Vereinsmitglieder am jährlichen Frühjahrputz bzw. ähnlichen Aktivitäten in der Gemeinde teilnehmen. Darüber ist in den Berichten Rechenschaft abzulegen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt in der Sitzung am 23.10.2019 in diese Förderung zu gleichen Konditionen künftig die Freiwillige Feuerwehr Langen Brütz unter Berücksichtigung des Verteilerschlüssels aufzunehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

-

 

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