Beschlussvorlage - BV Cri SV 122/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller möchte das Wohnhaus mit Nebengebäude im Rönkendorfer Weg 4 in Gädebehn kontrolliert abbrechen. Ebenso sollen die Ver- und Entsorgungsmedien (Strom, Wasser, etc.) zurückgebaut werden.

Der Rückbau erfolgt aus Gründen der Verbesserung der Verkehrslage im Kreuzungsbereich (Beseitigung eines Unfallschwerpunktes).

 

Das Chausseehaus aus dem Jahr 1860 ist ein Baudenkmal. Die Gebäude wurden als baufällig eingestuft.

 

Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen den Abbruch.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadt Crivitz beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag (BA 150634) - Abbruch eines Wohn- und Nebengebäudes sowie Rückbau der Ver- und Entsorgungsmedien - zu erteilen.

 

 

 

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Anlagen

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