Beschlussvorlage - BV Cri SV 122/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Abbruch eines Wohnhauses
Gemarkung Gädebehn, Flur 1, Flst. 32/2
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Bereit
|
|
Ortsteilvertretung Gädebehn der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
|
Entscheidung
|
|
|
23.07.2015
|
Sachverhaltsdarstellung:
Der Antragsteller möchte das Wohnhaus mit Nebengebäude im Rönkendorfer Weg 4 in Gädebehn kontrolliert abbrechen. Ebenso sollen die Ver- und Entsorgungsmedien (Strom, Wasser, etc.) zurückgebaut werden.
Der Rückbau erfolgt aus Gründen der Verbesserung der Verkehrslage im Kreuzungsbereich (Beseitigung eines Unfallschwerpunktes).
Das Chausseehaus aus dem Jahr 1860 ist ein Baudenkmal. Die Gebäude wurden als baufällig eingestuft.
Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen den Abbruch.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
274,9 kB
|