Beschlussvorlage - BV Cri SV 970/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg der Ersatz der Landesmessstelle aufgrund ihres Alters vorgesehen (sh. Antragsunterlagen)

 

Das Flurstück befindet sich im Eigentum der Stadt Crivitz, daher ist für den bau der Grundwassermessstelle die Genehmigung der Stadt Crivitz erforderlich.

Im Zuger der Errichtung der Messstelle wird für die Nutzung des Standortes ein Gestattungsvertrag zwischen dem StALU und der Stadt abgeschlossen.

 

Die Umsetzung der Maßnahme ist im Frühjahr – Sommer 2020 geplant.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Crivitz erteilt die Genehmigung zur Befahrung und zum Ersatzneubau einer Landesmessstelle „Grundwasserstand und Grundwasserqualität“ auf dem Flst. 74 der Flur 4 in der Gemarkung Wessin.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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