Beschlussvorlage - BV Cri SV 959/19-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Crivitz, Flur 14, Flurstück 190 hat einen Antrag auf Herstellung/ Verbreiterung einer Grundstückszufahrt zu dem benannten Grundstück gestellt.

Der Antragsteller beantragt seine vorhandende Zufahrtsbreite von 7,2 m beizubehalten. Gemäß B-Plan Nr. 3 „Trammer Straße“ § 1 P. 1.6 ist für jedes Grundstück eine Zufahrtsbreite von  maximal 3 m vorgesehen. Gemäß der 3. Änderung des B-Plans (lediglich Abschnitt Lerchenck) sind 4 m Zufahrtsbreite zulässig. Eine angemessene Zufahrtsbreite kann vorliegen, wenn sie mindestens 3 m beträgt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich mit „überbreiten“ Zufahrten (mehr als 4m) der Parkraum im öffentlichen Bereich verringert.

 

Mit der Erlaubnis zur Herstellung bzw. Verbreiterung der Grundstückszufahrt sind folgende Auflagen verbunden:

1. alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers

2. die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden

3. vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen

4. das auf dem antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden

 

Die Verwaltung empfiehlt die Erlaubnis zur Herstellung einer Grundstückszufahrt nur unter Einhaltung der genannten Auflagen zu erteilen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz stimmt dem Antrag zur Verbreiterung einer Grundstückszufahrt auf eine Breite von ………… m in der Gemarkung Crivitz, Flur 14, Flurstück 190 unter den in der Sachverhaltsdarstellung genannten Auflagen zu.  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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