Beschlussvorlage - BV Pin GV 435/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist die Errichtung von 2 Zweifamilienhäusern oder 2 Einfamilienhäusern oder 1 Zweifamilienhaus und 1 Einfamilienhaus geplant.

Hierzu liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid vom 04.08.1997 vor. Nunmehr wird die 20. Verlängerung des Bauvorbescheids beantragt.

Hierzu ist nach Aussage des Landkreises kein gemeindliches Einvenehmen erforderlich.

Die Gemeinde Pinnow wird lediglich um Mitteilung gemäß § 69 (1) LBauO M-V innerhalb eines Monats (bis zum 18.09.2019) gebeten, ob seit der Genehmigung bzw. letzten Verlängerung der Genehmigung geändertes Ortsrecht eingetreten ist, welches es zu beachten gilt.

Im seit dem 14.06.2006 rechtskräftigen F-Plan der Gemeinde Pinnow ist die Fläche zum größten Teil als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Die Sach- und Rechtslage zu dem Vorhaben ist somit seit der Genehmigung bzw. letzten Verlängerung der Genehmigung unverändert.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow teilt mit, dass für die Errichtung von 2 Zweifamilienhäusern oder 2 Einfamilienhäusern oder 1 Zweifamilienhaus und 1 Einfamilienhaus (BV 970812) auf dem Flst. 47 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow seit der Gemehmigung bzw. der letzten Verlängerung der Genehmiung kein geändertes Ortsrecht eingetreten ist, welches es zu beachten gilt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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Anlagen

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