Informationsvorlage - IV Pin GV 395/19-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der zweite Stellvertreter des Bürgermeisters, Herr Stephan Dann, ist für die Dauer seiner Amtszeit zum Ehrenbeamten zu ernennen.

Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde gem. §7 (2) LBG M-V.

Der Ernennung erfolgt durch den neuen (wiedergewählten) Bürgermeister und dem neuen 1. stellvertretenden Bürgermeister.

 

Anschließend leistet er den Diensteid.

 

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, (so wahr mir Gott helfe).“

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

- keine

 

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Finanzielle Auswirkungen:

- keine

 

 

 

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