Beschlussvorlage - BV Cri SV 951/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat in ihrer Sitzung am 18.02.2019 den Beschluss zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/91 gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung hat stattgefunden. Die Anregungen und Hinweise wurden entsprechen der Zwischenabwägung in die Planung eingearbeitet.

 

Der Stadtvertretung wird vorgeschlagen, den nachfolgenden Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplans zu fassen, sodass die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgen kann.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz stimmt dem vorliegenden Entwurf und der Begründung zur 5. Änderung des B-Plans Nr. 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ zu.

 

  1. Die 5. Änderung des B-Plans Nr. 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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