Beschlussvorlage - BV Cri SV 937/19-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant die Errichtung von 20 Windenergieanlagen des Typs Enercon E 138 EP3 (Nabenhöhe 159,64 m / ca. 230 Gesamthöhe) im Windeignungsgebiet 45/18 Wessin. Betroffen sind die Gemeinde Barnin und Zapel sowie die Stadt Crivitz. Es handelt sich um einen Antrag nach dem BImSchG. Zu dem Verfahren wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

 

Das Amt für Raumordnung und Landesplanung WM hat dem Vorhaben aufgrund des verfestigten Planstandes (Vorliegen des Entwurfs zur 2. Beteiligung zur Teilfortschreibung des RREP Kap. 6.5 Energie) in dem potentiellen Windeignungsgebiet zugestimmt.

 

Die vollständigen Antragsunterlagen können im Amt Crivitz im Raum 127 eingesehen werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben der Errichtung und des Betriebes von 20 Windenergieanlagen im geplanten Windeignungsgebiet Wessin zu versagen.

Im UVP-Bericht wird fachgutachterlich nicht nachvollziehbar geklärt ist, wie mit den Beeinträchtigungen der öffentlichen Belangen nach § 35 (3) BauGB, in Form von Natur und Landschaft sowie den schädlichen Umwelteinwirkungen, umgegangen wird. Die im UVP-Bericht beschreibende Herangehensweise zur Ermittlung der Umweltauswirkungen des Vorhabens wurde nicht umgesetzt. Im Ergebnis der vorliegenden Unterlagen kann das Entgegenstehen der benannten öffentlichen Belange für die geplanten Windenergieanlagen im konkreten Einzelfall nicht ausgeschlossen werden.

Aufgrund der fehlerhaften Bewertungen im UVP-Bericht kommt es auch in der darauf aufbauenden naturschutzfachlichen Genehmigungsplanung zu falschen Ergebnissen. Mit den geplanten Maßnahmen verbleiben somit erheblich, nachteilige Beeinträchtigungen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gem. § 44 (1) BNatSchG kann auf der Basis der vorliegenden Unterlagen nicht ausgeschlossen werden.

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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