Beschlussvorlage - BV Cri SV 958/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstücken ist der Neubau eines Wintergartens geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist bis zum 30.09.2019 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertrerung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 190740 zum Neuabu eines Wintergartens als Anbau auf den Flst. 106, 107 der Flur 33 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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