Beschlussvorlage - BV Cri SV 935/19-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneutes gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid (BV190103)
Neubau eines Bürogebäudes und Errichtung von 8 Stellplätzen - geänderter Lageplan
Gemarkung Crivitz, Flur 11, Flst. 4/3 (Eichholzstraße 89a)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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15.08.2019
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Bauherr beantragt den Neubau eines Bürogebäudes und die Errichtung von 8 Stellplätzen. Bereits auf der Sitzung am 11.07.2019 hat der Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nunmehr wurde aufgrund der Forderungen des Forstamtes hinsichtlich des Waldabstandes eine geänderter Lageplan vorgelegt (sh. Lageplan). Außerdem wird das geplante Bürogebäude dahingehend statisch bemessen, dass die Stabilität bei Windwurf gegeben ist.
Durch das Forstamt wird aufgrund der o.g. Änderungen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Unterschreitung des Waldabstandes von 30 m in Aussicht gestellt (sh. Übersichtskarte Landesforst). Vor Zulassung der Unterschreitung ist jedoch der betroffene Waldbesitzer am Verfahren zu beteiligen. Eigentümerin der angrenzenden Waldflächen ist die Stadt Crivitz.
Um evtl. Ansprüche des Antragstellers gegen die Stadt auszuschließen, sollte eine schriftliche Erklärung des Antragstellers und dessen evtl. Rechtsnachfolger vorliegen, dass die Stadt Crivitz von jeglichen Schadensersatzansprüchen aus Schäden, die aus dem unterschritteten Waldabstand resultieren, frei gehalten wird.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorbescheid (BV 190103) für den Neubau eines Bürogebäudes und die Errichtung von 8 Stellplätzen – geänderter Lageplan auf dem Flst. 4/3 der Flur 11 in der Gemarkung Crivitz unter nachfolgender Voraussetzung zu erteilen.
Der Antragsteller und dessen evtl. Rechtsnachfolger hat eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass die Stadt Crivitz von jeglichen Schadensersatzansprüchen aus Schäden, die aus dem unterschrittenen Waldabstand resultieren, frei gehalten wird.
- Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt weiterhin, dass die Stadt Crivitz als Eigentümerin der angrenzenden Waldfläche (Gemarkung Crivitz, Flur 11, Flst. 4/7) der Unterschreitung des Mindestabstandes baulicher Anlagen (Bürogebäude) zum Wald unter der o.g. Voraussetzung zustimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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