Beschlussvorlage - BV Tra GV 211/19

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V ist der geprüfte Jahresabschluss durch die Gemeindevertretung zu beschließen und in einem gesonderten Beschluss der Bürgermeister zu entlasten.

 

Unter Verweis auf den Prüfvermerk des hauptamtlichen Rechnungsprüfers, erteilte der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 06.06.2019, dem Jahresabschluss 2015 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm, den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2015 zu beschließen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm beschließt den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2015.

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm erteilt dem Bürgermeister die Entlastung zum Jahresabschluss 2015.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...