Informationsvorlage - IV Cri SV 944/19
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses und deren Vertreter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Anita Ohl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport und Vereine der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Vorberatung
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11.07.2019
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Sachverhaltsdarstellung:
Gemäß § 36 Abs. 4 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V wird in der ersten Sitzung die oder der Vorsitzende des Ausschusses sowie zwei Personen, die sie oder ihn vertreten, gewählt. Sie vertreten den Vorsitzenden in seiner Abwesenheit.
Wahlgang
Der Ausschuss wählt die oder den Vorsitzende/en aus seiner Mitte. Die Wahl erfolgt durch Handzeichen. Auf Antrag eines Ausschussmitgliedes muss geheim abgestimmt werden. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen (einfache Mehrheit) hat.
Gemäß § 27 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) i.V. m. der Entschädigungsverordnung M-V haben die Mitglieder des Ausschusses einen Anspruch auf Entschädigung.
Ausschussvorsitzende erhalten eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,-€ je Sitzung. Ausschussmitglieder erhalten eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- je Sitzung.