Informationsvorlage - IV Cri SV 940/19

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

 

Nachdem diergermeisterin die Sitzung eröffnet hat, verpflichtet die Bürgermeisterin die sachkundigen Einwohner durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten  (§ 28 Abs. 3, Satz 4 KV M-V).

Verpflichtungsformel:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich verpflichte Sie auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur dem Gemeindewohl verpflichtenden Überzeugung auszuüben. Ich verpflichte Sie zur Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses, wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Ich verpflichte Sie zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten jedoch nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.“

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

- keine Beschlussvorlage

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

- keine

 

 

Loading...