Beschlussvorlage - BV Cri SV 935/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr beantragt den Neubau eines Bürogebäudes und die Errichtung von 8 Stellplätzen.

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Die Erschließung ist gesichert.

 

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 16.07.2019 zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag (BA 190101) Neubau eines Bürogebäudes und der Errichtung von 8 Stellplätzen (Gemarkung Crivitz, Flur 11, Flst. 4/3) zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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