Beschlussvorlage - BV Cri SV 934/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr beantragt in einem Vorbescheid gem. § 75 LBauO MV den Neubau eines Gartenlaube. Zur Nutzung werden im Antrag keine weiteren Angaben gemacht.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig, wenn keine öffentlichen Belange dagegen sprechen.

 

Die Erschließung des Vorhabens ist gegenüber der Genehmigungsbehörde nachzuweisen.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 22.07.2019 zu entscheiden.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen den Neubau der Gartenlaube (BV 190102) in Basthorst zu erteilen, wenn die öffentliche Erschließung gesichert ist und keine entgegenstehenden öffentlichen Belange vorhanden sind.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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