Beschlussvorlage - BV Cri SV 928/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr beantragt den Neubau eines Gartengerätehäuschens in Gädebehn.

 

Das Vorhaben liegt im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig. Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 12.08.2019 zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für den Neubau eines Gartenhäuschens in der Gemarkung Gädebehn, Flur 2, Flurstück 59/2 zu erteilen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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