Informationsvorlage - IV Cri SV 939/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß § 36 Abs. 4 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V wird in der ersten Sitzung die oder der Vorsitzende der Ortsteilvertetung gewählt.

Wahlgang

Die Ortsteilvertretung wählt die oder den Vorsitzende/en aus seiner Mitte. Die Wahl erfolgt durch Handzeichen. Auf Antrag eines Ausschussmitgliedes muss geheim abgestimmt werden. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen (einfache Mehrheit) hat.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

- keine

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Mitglieder der Ortsteilvertretungen erhalten eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 € je Sitzung.

 

Die Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 €.

 

 

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