Beschlussvorlage - BV Cri SV 933/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr beantragt den Neubau eines Ferienhauses mit 2 Ferienwohnungen und Garagen.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung der Ortschaft Basthorst. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 (1) BauGB. Das Vorhaben muss sich in Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der Bebauung der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.

 

Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig. Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert. Die Zufahrten sind gesondert zu beantragen. Die in der Innenbereichssatzung festgesetzte Einordnung in die vorhandene Bauflucht ist umzusetzen.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, ist bis zum 20.08.2018 zu entscheiden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Ferienhauses (BA 190707) in der Schlossstraße in Crivitz OT Basthorst zu erteilen, wenn die Festsetzungen der Abrundungssatzung eingehalten werden (Bauflucht).

 

Die Zufahrt zum Grundstück ist gesondert zu beantragen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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