Beschlussvorlage - BV Cri SV 917/19
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Bernd Cordes
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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01.07.2019
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf Wunsch der Stadt Crivitz soll kein neuer Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Stattdessen soll von der Möglichkeit der Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz (§ 36 Abs. 2 Satz 6 KV M-V) Gebrauch gemacht werden.
Die Änderungssatzung tritt mit Beschlussfassung in Kraft (§ 5 Abs. 2 Satz 8 KV M-V). Somit würde in der konstituierenden Sitzung nicht mehr die Verpflichtung zur Bildung eines eigenen Rechnungsprüfungsausschusses bestehen.
Gemäß Beschluss der Stadtvertretung vom 09.02.2015 ist die Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB nach Beratung im Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung auf die Bürgermeisterin übertragen. Laut Empfehlung der Kommunalaufsicht, sollte diese Regelung in die Hauptsatzung übernommen werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Stadtvertretung wird vorgeschlagen, nachfolgende Änderungssatzung zu beschließen:
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. MV 2011 S. 777) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom <Datum> und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz erlassen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz vom 12.01.2015 wird wie folgt geändert:
1. Der § 6 Absatz 4 erhält folgenden Wortlaut:
(4) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses werden dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz übertragen.
2. Der § 7 Absatz 1 wird um folgende Ziffer 6 ergänzt:
6. Die Bürgermeisterin entscheidet über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu Vorhaben gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) nach Beratung im Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung.
Artikel 2
Inkrafttreten
(1) Der Artikel 1, Ziffer 1 dieser Satzung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.
(2) Der Artikel 1, Ziffer 2 dieser Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Crivitz, den <Datum>
Siegel
Brusch-Gamm
Bürgermeisterin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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211,3 kB
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