Beschlussvorlage - BV Cri SV 920/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Das bisherige Höchstzahlverfahren mit den Teilern 1,5, 2,5, 3,5, 4,5 usw. soll durch das modifizierte Höchstzahlverfahren mit den Teilern 1, 3, 5, 7, 9 usw. ersetzt werden. Das modifizierte Höchstzahlverfahren bietet insbesondere kleinen Fraktionen oder Zählgemeinschaften bessere Chancen auf einen Sitz im Ausschuss.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Crivitz

 

Gemäß § 22 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom <Datum> nachfolgende Änderung der Geschäftsordnung erlassen:

 

1. Der § 9 Abs. 4 erhält folgenden Wortlaut:

 

(4) Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft nacheinander durch 1, 3, 5, 7, 9 usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.

 

2. Inkrafttreten

 

Die 1. Änderung der Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.

 

 

Crivitz, den

 

 

 

 

Brusch-Gamm

Bürgermeisterin

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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