Informationsvorlage - IV LaB GV 118/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Gemeinde Langen Brütz ist Mitglied im Zweckverband Schweriner Umland. Der Zweckverband Schweriner Umland hat die Aufgabe, die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung im Gebiet der Verbandsmitglieder durchzuführen und unterhält zu diesem Zweck die erforderlichen Anlagen.

Gemäß § 5 der Zweckverbandssatzung besteht die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern der verbandsangehörigen Gemeinden sowie weiteren Vertretern. Verbandsmitglieder mit über 350 Einwohnern können einen weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung entsenden. Maßgebend ist die für die letzte Wahl der Gemeindevertretung festgestellte Einwohnerzahl.

Die Gemeinde Langen Brütz hatte zum Stichtag 31.12.2017   481 Einwohner.

Damit gehören der Verbandsversammlung der Bürgermeister und ein weiterer Vertreter der Gemeinde Langen Brütz an.

Der Bürgermeister wird durch seine Stellvertreter im Amt vertreten. Jeder weitere Vertreter der Verbandsversammlung kann ebenfalls einen Stellvertreter haben.

Als weiterer Vertreter in der Verbandsversammlung bzw. als Stellvertreter ist jeder Bürger der Gemeinde Langen Brütz wählbar.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ist das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren anzuwenden.

Die Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften können Wahlvorschlagslisten für ein weitere Mitglied und einen Stellvertreter erstellen

 

Wahlgang

Die Gemeindevertretung kann sich auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zustande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.

Über die Wahlvorschlagslisten wird durch Handzeichen, auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim abgestimmt. Nach Ermittlung des Wahlergebnisses werden die Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge insgesamt entfallen, der Reihe nach durch 1, 2, 3, 4, 5 usw. geteilt. Die Ergebnisse dieser Divisionen, die sogenannten Höchstzahlen, bestimmen die Sitzverteilung, indem ihnen die zu vergebenden Sitze nach ihrer Rangfolge zugeordnet werden.

 

Beispiel:

 

Angenommen, eine Gemeindevertretung besteht aus den Fraktionen A und B; die Liste der Fraktion A erreicht 5 Stimmen, die Liste der Fraktion B 4 Stimmen. Die Ermittlung der Höchstzahlen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:

 

Teiler

Fraktion A

Fraktion B

 

Stimmen

Höchstzahl

Stimmen

Höchstzahl

1

5

1

4

2

2

2,5

3

2

4

3

1,66

5

1,33

6

Nach diesem Beispiel würde die Fraktion A das weitere Mitglied in die Verbandsversammlung stellen. Als Stellvertreter wäre ein Mitglied der Liste der Fraktion B gewählt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

keiner 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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