Informationsvorlage - IV Pin GV 411/19
Grunddaten
- Betreff:
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Bestellung von 2 Vertretern der Gemeindevertretung für den Beirat des Eigenbetriebes der Fernwärmeversorgung Pinnow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Sandra Kühl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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24.06.2019
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Sachverhaltsdarstellung:
Die Gemeinde Pinnow hat gemäß § 5 Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 2 Eigenbetriebsverordnung M-V eine Satzung der Gemeinde Pinnow für den „Eigenbetrieb Fernwärmeversorgung Pinnow“ erlassen. Gegenstand des Betriebes ist die Sicherstellung der Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Pinnow als öffentliche Einrichtung auf der Grundlage der Fernwärmeversorgungssatzung.
Gemäß § 4 Abs. 2 der 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Pinnow für den Eigenbetrieb Fernwärmeversorgung Pinow wird die Betriebsleitung durch die Gemeindevertretung bestellt.
Gemäß § 10 der 4. Satzung zur Änderung der Satzung ist ein Beirat gegründet worden. Gemäß § 10 Abs. 2 berät der Beirat die Werkleitung des Eigenbetriebes in allen strategischen Fragen und Umsetzung der Aufgaben der Wärmeversorgung der Wohngebiete 1 und 3.
Der Beirat besteht aus 6 Mitgliedern.
Die Zusammensetzung ist wie folgt aus:
3 Bürgern, die gleichzeitig Wärmeabnehmer sind,
2 Vertretern der Gemeindevertretung die keine Leistungen des Eigenbetriebes beziehen und
einem Vertreter des kaufmännischen und technischen Dienstleisters des Eigenbetriebes.
Die Bestellung der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der Gemeindevertretung.
Mit den Kommunalwahlen am 26.05.2019 ist eine neue Gemeindevertretung in der Gemeinde Pinnow gewählt worden.
Bestellt werden müssen zwei Vertreter der Gemeindevertreter die keine Leistung des Eigenbetriebes beziehen.
