Informationsvorlage - IV Pin GV 400/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses und deren Stellvertreter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Bernd Cordes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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24.06.2019
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27.08.2019
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Sachverhaltsdarstellung:
Gemäß § 132 Kommunalverfassung M-V besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und weiteren Mitgliedern der Gemeindevertretungen.
Die Entsendung weiterer Mitglieder der Gemeindevertretung richtet sich nach der Einwohnerzahl. Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohner entsenden ein weiteres Mitglied, Gemeinden mit 2.000 bis 3.000 Einwohner entsenden 2 weitere Mitglieder, Gemeinden mit 3.000 bis 4.000 Einwohner entsenden 3 weitere Mitglieder und Gemeinden mit 4.000 bis 6.000 Einwohner entsenden 4 weitere Mitglieder der Gemeindevertretung.
Entsprechend den Regelungen des § 132 i.V.m. § 171 Kommunalverfassung M-V setzt sich der Amtsausschuss des Amtes Crivitz wie folgt zusammen:
Gemeinde BanzkowBürgermeister und 2 Gemeindevertreter
Gemeinde BarninBürgermeister
Gemeinde BülowBürgermeister
Gemeinde CambsBürgermeister
Stadt CrivitzBürgermeister und 4 Stadtvertreter
Gemeinde DemenBürgermeister
Gemeinde Dobin am SeeBürgermeister und 1 Gemeindevertreter
Gemeinde FriedrichsruheBürgermeister
Gemeinde GnevenBürgermeister
Gemeinde Langen BrützBürgermeister
Gemeinde LeezenBürgermeister und 2 Gemeindevertreter
Gemeinde PinnowBürgermeister und 1 Gemeindevertreter
Gemeinde PlateBürgermeister und 3 Gemeindevertreter
Gemeinde Raben SteinfeldBürgermeister und 1 Gemeindevertreter
Gemeinde SukowBürgermeister und 1 Gemeindevertreter
Gemeinde TrammBürgermeister
Gemeinde ZapelBürgermeister
Insgesamt:17 Bürgermeister und 15 Gemeindevertreter
Gemäß § 2 der Hauptsatzung des Amtes Crivitz hat jedes weitere Mitglied im Amtsausschuss einen persönlichen Stellvertreter.
Die Gemeindevertretung hat daher ein weiteres Mitglied für den Amtsausschuss und einen persönliche Stellvertreter zu wählen.
Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses und deren Stellvertreter werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ist hierfür das d‘Hondtsche Höchstzahlverfahren anzuwenden.
Die Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften können Vorschlagslisten mit einem Bewerber für ein weiteres Mitglied im Amtsausschuss und einem Bewerber für einen persönlichen Stellvertreter erstellen.
Wahlgang
Die Gemeindevertretung kann sich auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zustande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.
Über die Wahlvorschlagslisten wird durch Handzeichen, auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim abgestimmt. Der Bürgermeister hat seine Stimme offen abzugeben. Nach Ermittlung des Wahlergebnisses werden die Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge insgesamt entfallen, der Reihe nach durch 1, 2, 3, 4, 5 usw. geteilt. Die Ergebnisse dieser Divisionen, die sogenannten Höchstzahlen, bestimmen die Sitzverteilung, indem ihnen die zu vergebenden Sitze nach ihrer Rangfolge zugeordnet werden.
Das Mandat des Bürgermeisters ist auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er gestimmt hat.
Beispiel:
Angenommen, eine Gemeinde kann den Bürgermeister und zwei weitere Gemeindevertreter entsenden. Ferner angenommen, die Gemeindevertretung besteht aus den Fraktionen A, B und C. Die Liste der Fraktion A erreicht 6 Stimmen, die Liste der Fraktion B 4 Stimmen und die Liste der Fraktion C 1 Stimme. Die Ermittlung der Höchstzahlen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Teiler | Fraktion A | Fraktion B | Fraktion C | |||
| Stimmen | Höchstzahl | Stimmen | Höchstzahl | Stimmen | Höchstzahl |
1 | 6 | 1 | 4 | 2 | 1 | 9 |
2 | 3 | 3 | 2 | 4 | 0,5 |
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3 | 2 | 4 | 1,33 | 7 | 0,33 |
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4 | 1,5 | 6 | 1 | 9 | 0,25 |
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5 | 1,2 | 8 | 0,8 |
| 0,2 |
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6 | 1 | 9 | 0,66 |
| 0,16 |
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Angenommen, der Bürgermeister hat für die Liste der Fraktion B gestimmt. Dann erhält er die Höchstzahl 2. Die Fraktion A erhält für die Höchstzahlen 1 und 3 zwei Sitze für weitere Vertreter im Amtsausschuss. Die Stellvertretermandate erhalten die Fraktionen A und B für die Höchstzahl 4.
