Informationsvorlage - IV Pin GV 408/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder des Zukunftsausschusses Pinnow 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Bernd Cordes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
|
Entscheidung
|
|
|
|
24.06.2019
|
Sachverhaltsdarstellung:
Gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow ist ein Zukunftsausschuss Pinnow 2025 zu bilden. Dieser setzt sich aus 6 Gemeindevertretern und 5 sachkundigen Einwohnern zusammen. Zum Aufgabengebiet dieses Ausschusses gehört:
Erarbeitung eines Leitbildes für die nahe Zukunft der Gemeinde mit den Schwerpunkten
- Energieversorgung,
- Attraktivität der Gemeinde für junge Familien mit Kindern,
- Angebote für ältere Generationen,
- Zusammenwirken der Generationen,
- Zukunft der Vereine, des Sports, der Kultur und des Ehrenamts.
Die Mitglieder dieses Ausschusses werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Es werden keine Stellvertreter gewählt.
Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ist das d‘Hondtsche Höchstzahlverfahren anzuwenden.
Die Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften können Wahlvorschlagslisten mit bis zu 6 Gemeindevertretern und 5 sachkundigen Einwohnern erstellen. Zweckmäßigerweise sollten die sachkundigen Einwohner an den Kopf der Liste gestellt werden.
In der vorangegangenen Wahlperiode konnte der Zukunftsausschuss aufgrund einer Ausnahmegenehmigung des Innenministeriums abweichend von § 36 Abs. 5 Satz 1 KV M-V eine Mehrheit von sachkundigen Einwohnern stellen. Der Zukunftsausschuss bestand aus vier Gemeindevertretern und sieben sachkundigen Einwohnern. Diese Ausnahmegenehmigung war bis zu Ablauf der letzten Kommunalwahlperiode befristet, so dass nun wieder die Regelung der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow in der Fassung der 4. Änderungssatzung anzuwenden ist.
Wahlgang
Die Gemeindevertretung kann sich auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zustande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.
Über die Wahlvorschlagslisten wird durch Handzeichen, auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim abgestimmt. Nach Ermittlung des Wahlergebnisses werden die Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge insgesamt entfallen, der Reihe nach durch 1, 2, 3, 4, 5 usw. geteilt. Die Ergebnisse dieser Divisionen, die sogenannten Höchstzahlen, bestimmen die Sitzverteilung, indem ihnen die zu vergebenden Sitze nach ihrer Rangfolge zugeordnet werden.
Bei der Sitzverteilung werden zunächst die 5 Sitze für die sachkundigen Einwohner verteilt. Sodann werden die nicht berücksichtigten sachkundigen Einwohner von allen Listen gestrichen und die 6 Sitze für die Gemeindevertreter verteilt.
Beispiel:
Angenommen, es sind 4 Sitze für Gemeindevertreter und 3 Sitze für sachkundige Einwohner zu vergeben. Ferner angenommen, die Gemeindevertretung besteht aus den Fraktionen A, B und C. Die Liste der Fraktion A erreicht 7 Stimmen, die Liste der Fraktion B 5 Stimmen und die Liste der Fraktion C 1 Stimme. Die Ermittlung der Höchstzahlen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Teiler | Fraktion A | Fraktion B | Fraktion C | |||
| Stimmen | Höchstzahl | Stimmen | Höchstzahl | Stimmen | Höchstzahl |
1 | 7 | 1 | 5 | 2 | 1 |
|
2 | 3,5 | 3 | 2,5 | 4 | 0,5 |
|
3 | 2,33 | 5 | 1,66 | 7 | 0,33 |
|
4 | 1,75 | 6 | 1,25 | 9 | 0,25 |
|
5 | 1,4 | 8 | 1 |
| 0,2 |
|
6 | 1,16 |
| 0,83 |
| 0,16 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Höchstzahlen 1 bis 3 entfallen auf die sachkundigen Einwohner. Demnach erhält die Fraktion A zwei Sitze und die Fraktion B einen Sitz. Die Höchstzahlen 4 bis 7 entfallen auf die Gemeindevertreter. Demnach erhalten die Fraktionen A und B jeweils zwei Sitze.
