Informationsvorlage - IV Pin GV 413/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl eines Vertreters in den Schulverband Sukow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Sandra Kühl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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24.06.2019
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Sachverhaltsdarstellung:
Die Gemeinden Pinnow, Sukow und die Ortsteile Göhren, Settin und Bahlenhüschen der Gemeinde Tramm bilden einen Schulzweckverband mit dem Namen „Schulverband Sukow“. Er hat seinen Sitz in Sukow. Der Schulverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit. Der Schulverband ist Schulträger im Sinne des § 103 SchulG M-V der Grundschule Sukow. Dem Schulverband obliegt die Unterhaltung und Verwaltung des Schulgebäudes und der Anlagen sowie die Regelungen zur Deckung des Finanzbedarfes. Organe des Schulverbandes sind die Schulverbandsversammlung und der Schulverbandsvorsteher.
Die Schulverbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern der Verbandsmitglieder oder deren Stellvertreter im Verhinderungsfall sowie je einem weiteren Mitglied gem. § 156 Abs. 2 Satz 3 KV M-V.
Somit ist der Bürgermeister Verbandsmitglied bzw. im Verhinderungsfall die Stellvertreter.
Ein weiteres Mitglied muss durch die Gemeindevertretung für den Schulverband Sukow noch gewählt werden.
Wahlen werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt. Gemäß § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung findet das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren Anwendung.
Fraktionen und Zählgemeinschaften können Wahlvorschlagslisten erstellen.
Die Gemeindevertretung kann sich aber auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstelle verständigen
Wahlgang
Die Gemeindevertretung kann sich auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zustande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.
Über die Wahlvorschlagslisten wird durch Handzeichen, auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim abgestimmt. Nach Ermittlung des Wahlergebnisses werden die Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge insgesamt entfallen, der Reihe nach durch 1, 2, 3, 4, 5 usw. geteilt. Die Ergebnisse dieser Divisionen, die sogenannten Höchstzahlen, bestimmen die Sitzverteilung, indem ihnen die zu vergebenden Sitze nach ihrer Rangfolge zugeordnet werden.
Beispiel:
Angenommen, eine Gemeindevertretung besteht aus den Fraktionen A und B; die Liste der Fraktion A erreicht 5 Stimmen, die Liste der Fraktion B 4 Stimmen. Die Ermittlung der Höchstzahlen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Teiler | Fraktion A | Fraktion B | ||
| Stimmen | Höchstzahl | Stimmen | Höchstzahl |
1 | 5 | 1 | 4 | 2 |
2 | 2,5 | 3 | 2 | 4 |
3 | 1,66 | 5 | 1,33 | 6 |
Nach diesem Beispiel würde die Fraktion A das weitere Mitglied in die Verbandsversammlung stellen. Als Stellvertreter wäre ein Mitglied der Liste der Fraktion B gewählt.
