Informationsvorlage - IV Tra GV 197/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der erste Stellvertreter des Bürgermeisters ist für die Dauer seiner Amtszeit zum Ehrenbeamten zu ernennen. Die Ernennung erfolgt durch Herrn Heinrich-Hermann Behr und dem bisherigen 1. Stellvertretenden Bürgermeister Herrn Jan-Nico Hagge.

Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde gem. §7 (2) LBG M-V. Anschließend leistet er den Diensteid.

 

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, (so wahr mir Gott helfe).“

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

- keine

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

- keine

 

 

 

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