Informationsvorlage - IV Tra GV 199/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Nach Eröffnung der Sitzung wird der Bürgermeister von seinem Amtsvorgänger, Herrn Manfred von Walsleben und dessen Stellvertreter, Herr Jan-Nico Hagge ernannt.

Der Bürgermeister wird für die Dauer einer Wahlperiode der Gemeindevertretung zum Ehrenbeamten ernannt.

Die Ernennung erfolgt durch die Aushändigung einer Ernennungsurkunde gem. §7 (2) LBG M-V.

 

Er leistet den Diensteid, der da lautet:

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, (so wahr mir Gott helfe).“    

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

- keine

 

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Finanzielle Auswirkungen:

- keine

 

 

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