Informationsvorlage - IV Tra GV 208/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Bernd Cordes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Gemeinde Tramm
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.06.2019
|
Sachverhaltsdarstellung:
Gemäß § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Tramm ist ein Hauptausschuss zu bilden. Dieser setzt sich aus dem Bürgermeister und 4 Gemeindevertretern zusammen.
Dem Hauptausschuss sind die Aufgaben des Finanzausschusses übertragen.
Zu den Aufgabengebieten des Hauptausschusses gehören:
– Personal und Organisationsfragen
– Finanz- und Haushaltswesen
– Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Es werden keine Stellvertreter der Ausschussmitglieder gewählt.
Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ist das d‘Hondtsche Höchstzahlverfahren anzuwenden.
Die Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften können Wahlvorschlagslisten mit bis zu 4 Gemeindevertretern erstellen.
Wahlgang
Die Gemeindevertretung kann sich auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zustande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.
Über die Wahlvorschlagslisten wird durch Handzeichen, auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim abgestimmt. Der Bürgermeister hat seine Stimme offen abzugeben. Nach Ermittlung des Wahlergebnisses werden die Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge insgesamt entfallen, der Reihe nach durch 1, 2, 3, 4, 5 usw. geteilt. Die Ergebnisse dieser Divisionen, die sogenannten Höchstzahlen, bestimmen die Sitzverteilung, indem ihnen die zu vergebenden Sitze nach ihrer Rangfolge zugeordnet werden.
Das Mandat des Bürgermeisters ist auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er gestimmt hat.
Beispiel:
Angenommen, es sind drei Gemeindevertreter zu wählen. Ferner angenommen, die Gemeindevertretung besteht aus den Fraktionen A, B und C. Die Liste der Fraktion A erreicht 6 Stimmen, die Liste der Fraktion B 4 Stimmen und die Liste der Fraktion C 1 Stimme. Die Ermittlung der Höchstzahlen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Teiler | Fraktion A | Fraktion B | Fraktion C | |||
| Stimmen | Höchstzahl | Stimmen | Höchstzahl | Stimmen | Höchstzahl |
1 | 6 | 1 | 4 | 2 | 1 | 9 |
2 | 3 | 3 | 2 | 4 | 0,5 |
|
3 | 2 | 4 | 1,33 | 7 | 0,33 |
|
4 | 1,5 | 6 | 1 | 9 | 0,25 |
|
5 | 1,2 | 8 | 0,8 |
| 0,2 |
|
6 | 1 | 9 | 0,66 |
| 0,16 |
|
Angenommen, der Bürgermeister hat für die Liste der Fraktion B gestimmt. Dann erhält er die Höchstzahl 2. Die Fraktion A erhält für die Höchstzahlen 1 und 3 zwei Sitze Für die Besetzung des vierten Sitzes ist zwischen den Fraktionen A und B das Los zu ziehen.
