Informationsvorlage - IV Tra GV 207/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Tramm ist ein Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau/Verkehr, Ordnung/Sicherheit zu bilden. Dieser setzt sich aus 5 Gemeindevertretern und 4 sachkundigen Einwohnern zusammen. Zu seinem Aufgabengebiet gehören die Flächennutzungsplanung, die Bauleitplanung, die Wirtschaftsförderung, Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten, Umwelt- und Naturschutz sowie Landschaftspflege.

Die Mitglieder des Ausschusses werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Es werden keine Stellvertreter der Ausschussmitglieder gewählt.

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ist das d‘Hondtsche Höchstzahlverfahren anzuwenden.

Die Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften können Wahlvorschlagslisten mit bis zu 5 Gemeindevertretern und 4 sachkundigen Einwohnern erstellen. Zweckmäßigerweise sollten die sachkundigen Einwohner an den Kopf der Liste gestellt werden.

 

Wahlgang

Die Gemeindevertretung kann sich auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zustande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.

Über die Wahlvorschlagslisten wird durch Handzeichen, auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim abgestimmt. Nach Ermittlung des Wahlergebnisses werden die Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge insgesamt entfallen, der Reihe nach durch 1, 2, 3, 4, 5 usw. geteilt. Die Ergebnisse dieser Divisionen, die sogenannten Höchstzahlen, bestimmen die Sitzverteilung, indem ihnen die zu vergebenden Sitze nach ihrer Rangfolge zugeordnet werden.

Bei der Sitzverteilung werden zunächst die 4 Sitze für die sachkundigen Einwohner verteilt. Sodann werden die nicht berücksichtigten sachkundigen Einwohner von allen Listen gestrichen und die 5 Sitze für die Gemeindevertreter verteilt.

 

Beispiel:

Angenommen, es sind drei Gemeindevertreter und zwei sachkundige Einwohner zu wählen. Ferner angenommen, die Gemeindevertretung besteht aus den Fraktionen A, B und C. Die Liste der Fraktion A erreicht 6 Stimmen, die Liste der Fraktion B 4 Stimmen und die Liste der Fraktion C 1 Stimme. Die Ermittlung der Höchstzahlen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:

 

Teiler

Fraktion A

Fraktion B

Fraktion C

 

Stimmen

Höchst­zahl

Stimmen

Höchst­zahl

Stimmen

Höchst­zahl

1

6

1

4

2

1

9

2

3

3

2

4

0,5

 

3

2

4

1,33

7

0,33

 

4

1,5

6

1

9

0,25

 

5

1,2

8

0,8

 

0,2

 

6

1

9

0,66

 

0,16

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Höchstzahlen 1 und 2 entfallen auf die sachkundigen Einwohner. Die Fraktionen A und B erhalten jeweils einen Sitz. Die Höchstzahlen 3 und zweimal 4 entfallen auf die Gemeindevertreter. Die Fraktion A erhält zwei Sitze und die Fraktion B einen Sitz.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

keiner

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ausschussvorsitzende erhalten eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 € je Sitzung.

Ausschussmitglieder erhalten eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 € je Sitzung

 

 

 

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