Informationsvorlage - IV Cri SV 868/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß § 2 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist eine Ortsteilvertretung Wessin zu bilden. Dieser besteht aus fünf Mitgliedern; je einem Vertreter der Ortsteile Badegow und Radepohl und drei Vertretern des Ortsteiles Wessin. Wenn kein Vertreter aus den Ortsteilen wählbar ist, können entsprechend weitere Vertreter aus den anderen Ortsteilen gewählt werden.

Die Mitglieder der Ortsteilvertretung werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wählbar sind Einwohner der Ortsteile Badegow, Radepohl und Wessin sowie Stadtvertreter.

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ist das d‘Hondtsche Höchstzahlverfahren anzuwenden.

Die Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften können Wahlvorschlagslisten mit bis zu 5 Stadtvertretern bzw. den genannten Einwohnern erstellen.

 

Wahlgang

Die Stadtvertretung kann sich auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zustande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.

Über die Wahlvorschlagslisten wird durch Handzeichen, auf Antrag eines Stadtvertreters geheim abgestimmt. Nach Ermittlung des Wahlergebnisses werden die Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge insgesamt entfallen, der Reihe nach durch 0,5, 1,5, 2,5, 3,5, 4,5 usw. geteilt. Die Ergebnisse dieser Divisionen, die sogenannten Höchstzahlen, bestimmen die Sitzverteilung, indem ihnen die zu vergebenden Sitze nach ihrer Rangfolge zugeordnet werden.

  

Beispiel:

Angenommen, es sind 5 Sitze zu vergeben. Ferner angenommen, die Gemeindevertretung besteht aus den Fraktionen A, B und C. Die Liste der Fraktion A erreicht 7 Stimmen, die Liste der Fraktion B 5 Stimmen und die Liste der Fraktion C 1 Stimme. Die Ermittlung der Höchstzahlen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:

 

Teiler

Fraktion A

Fraktion B

Fraktion C

 

Stimmen

Höchst­zahl

Stimmen

Höchst­zahl

Stimmen

Höchst­zahl

0,5

14

1

10

2

2

6

1,5

4,67

3

3,33

4

0,67

 

2,5

2,8

5

2

6

0,4

 

3,5

2

6

1,43

 

0,29

 

4,5

1,56

9

1,11

 

0,22

 

5,5

1,27

 

0,91

 

0,18

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Fraktion A erhält drei Sitze und die Fraktion B zwei Sitze.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

keiner

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Mitglieder der Ortsteilvertretungen erhalten eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 € je Sitzung.

Die Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 €.

 

 

 

 

 

 

 

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