Informationsvorlage - IV Cri SV 864/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß § 5 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist ein Haupt- und Finanzausschuss zu bilden. Dieser setzt sich aus der Bürgermeisterin und 6 Stadtvertretern zusammen.

Das Aufgabengebiet umfasst das Finanz- und Haushaltswesen sowie Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben. Der Haupt- und Finanzausschuss koordiniert die Arbeit aller Ausschüsse der Stadtvertretung. Er berät zu den Themen der Haushaltsführung, den empfohlenen Beschlussvorlagen der beratenden Ausschüsse sowie der Verwaltung und bereitet die Stadtvertretersitzungen vor. Er entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch Beschluss der Stadtvertretung übertragen sind. Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet auch in dringenden Angelegenheiten, die keinen Aufschub bis zur nächsten Stadtvertretersitzung erlauben.

Außer den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben obliegen dem Haupt- und Finanzausschuss alle Entscheidungen, die nicht nach § 22 Abs. 3 KV M-V als wichtige Angelegenheiten der Stadtvertretung vorbehalten sind bzw. durch die Regelungen des § 7 der Hauptsatzung derrgermeisterin übertragen sind.

Der Haupt- und Finanzausschuss trifft Entscheidungen

  1. über Verträge, die auf einmalige Leistungen gerichtet sind, innerhalb der Wertgrenze von 5.000 € bis 30.000 € sowie bei wiederkehrenden Leistungen innerhalb einer Wertgrenze von 250 € bis 2.500 € pro Monat;
  2. über überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen innerhalb einer Wertgrenze von 30 % des betreffenden Produktsachkontos mindestens jedoch 3.000 € und höchstens 30.000 € sowie bei außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen innerhalb der Wertgrenze von 3.000 € bis 10.000 € je Aufwendungsfall/Auszahlungsfall;
  3. bei Veräußerung oder Belastung von Grundstücken innerhalb der Wertgrenze von 1.000 € bis 30.000 €;
  4. über die Vergabe von Aufträgen nach VOL innerhalb einer Wertgrenze von 5.000 € bis 25.000 € und nach der VOB innerhalb einer Wertgrenze von 10.000 € bis 50.000 €;
  5. über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen von 100 € bis 1.000€.

 

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Es werden keine Stellvertreter der Ausschussmitglieder gewählt.

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ist das dHondtsche Höchstzahlverfahren anzuwenden.

Die Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften können Wahlvorschlagslisten mit bis zu 6 Stadtvertretern erstellen.

 

Wahlgang

Die Stadtvertretung kann sich auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zustande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.

Über die Wahlvorschlagslisten wird durch Handzeichen, auf Antrag eines Stadtvertreters geheim abgestimmt. Die Bürgermeisterin hat seine Stimme offen abzugeben. Nach Ermittlung des Wahlergebnisses werden die Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge insgesamt entfallen, der Reihe nach durch 0,5, 1,5, 2,5, 3,5, 4,5 usw. geteilt. Die Ergebnisse dieser Divisionen, die sogenannten Höchstzahlen, bestimmen die Sitzverteilung, indem ihnen die zu vergebenden Sitze nach ihrer Rangfolge zugeordnet werden.

Das Mandat der Bürgermeisterin ist auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er gestimmt hat.

 

 

Beispiel:

Angenommen, die Gemeindevertretung besteht aus den Fraktionen A, B und C. Die Liste der Fraktion A erreicht 7 Stimmen, die Liste der Fraktion B 5 Stimmen und die Liste der Fraktion C 1 Stimme. Die Ermittlung der Höchstzahlen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:

 

Teiler

Fraktion A

Fraktion B

Fraktion C

 

Stimmen

Höchst­zahl

Stimmen

Höchst­zahl

Stimmen

Höchst­zahl

0,5

14

1

10

2

2

6

1,5

4,67

3

3,33

4

0,67

 

2,5

2,8

5

2

6

0,4

 

3,5

2

6

1,43

 

0,29

 

4,5

1,56

9

1,11

 

0,22

 

5,5

1,27

 

0,91

 

0,18

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Angenommen, die Bürgermeisterin hat für die Liste der Fraktion B gestimmt. Dann erhält er die Höchstzahl 2. Daneben erhält die Fraktion B für die Höchstzahl 4 einen weiteren Sitz. Die Fraktion A erhält für die Höchstzahlen 1, 3 und 5 drei Sitze. Bezüglich der Höchstzahlen 6 und 7 entscheidet das Los.    

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

keiner

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ausschussmitglieder erhalten eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 € je Sitzung.

 

 

 

 

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