Informationsvorlage - IV Cri SV 852/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 

Nachdem der älteste Stadtvertreter der Bürgermeisterin die Leitung der Sitzung übergeben hat, verpflichtet die Bürgermeisterin die Stadtvertreter durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten  (§ 28 Abs. 3, Satz 4 KV M-V).

Verpflichtungsformel:

Sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter

Ich verpflichte Sie auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur dem Gemeindewohl verpflichtenden Überzeugung auszuüben. Ich verpflichte Sie zur Teilnahme an Sitzungen der Stadtvertretung, wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Ich verpflichte Sie zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten jedoch nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.“

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

- keine Beschlussvorlage

 

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Finanzielle Auswirkungen:

- keine

 

 

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