Beschlussvorlage - BV Cri SV 912/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr beantragt den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelcarport für einen bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb.

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB.

Landwirtschaftliche Vorhaben sind gem. § 35 (1) Nr. 1 BauGB im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert.

Änderungen an der bestehenden Zufahrt sind gesondert zu beantragen.

 

Für das Vorhaben liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid vor.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 22.07.2019 zu entscheiden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag

(BA 190580) für den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelcarport für einen bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Flst. 118/4 der Flur 1 in der Gemarkung Basthorst.

Hinweis:

Änderungen an der bestehenden Zufahrt sind gesondert bei der Stadt Crivitz zu beantragen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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