Beschlussvorlage - BV Cri SV 816/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Brücke stammt aus dem Jahre 1940 und wurde als Einfeldbauwerk errichtet. Die Widerlager bestehen aus Ziegelmauerwerk. Der Überbau wurde 1993 als Stahlbetonplatte erneuert.

Die normative Nutzungsdauer der Überbauplatte beträgt 70 Jahre, sodass eine theoretische Restnutzungsdauer von 44 Jahren verbleibt (2019 – 1993 = 26 Jahre, 70 Jahre – 26 = 44 Jahre Restnutzungsdauer).

Für die Unterbauten wird eine Nutzungsdauer von 110 Jahren angenommen. Die Restnutzungsdauer der Widerlager wird mit 31 Jahren veranschlagt.

Minderungen aus vorhandenen Schäden wurden bei der Berechnung der Restnutzungsdauer nicht berücksichtigt.

Im vorliegenden Fall sind die Unterbauten stark geschädigt. Das Ziegelmauerwerk ist durchfeuchtet und wird durch Frosteinwirkungen zerstört. Offensichtlich sind die Rückseiten der Widerlager nicht fachgerecht gegen Durchfeuchtung geschützt. Der Überbau weist auch Schäden auf, die beseitigt werden müssen, um einen weiteren Bauwerksverfall zu stoppen. Da der Überbau bereits erneuert wurde und diesbezüglich Schäden überschaubar sind, wird die Instandsetzung der Unterbauten hier als wesentlich angesehen. Die Tragfähigkeit der Brücke wird dadurch aber nicht erhöht.

 

Seitens des Planungsbüros werden 3 Varianten zur Instandsetzung der Brücke vorgeschlagen.

Variante 1: Ersatz der 1993 hergestellten Stützwände durch Spundwände, Abbruch der

       gemauerten Böschungsflügel – Kosten ca. 382.000 €

Variante 2: Rückseitige Abdichtung der gemauerten Böschungsflügel durch Injektionen

       – Kosten ca. 255.000 €

Variante 3: konstruktiver Witterungsschutz der gemauerten Böschungsflügel – Kosten

       ca. 244.000 €

Anmerkung: Bei allen drei Varianten wird der Fahrbahnbelag im gesamten Brückenbereich in bituminöser Bauweise ersetzt. Die Brückengeländer werden erneuert. Bauwerksfugen in den Gesimsen werden fachgerecht hergestellt. Beeinträchtigungen des Bahnverkehrs sind zu erwarten. Für die Bauleistungen wird eine BETRA (Betriebs- und Bauanweisung) und Genehmigung durch die DB AG erforderlich. Feste Gleisabsperrungen sind in jedem Fall aufzubauen.

Unter Abwägung der Vor- und Nachteile schlägt das Planungsbüro IBD als Vorzugsvariante für die Brückeninstandsetzung die Variante 3 – konstruktiver Witterungsschutz der gemauerten Böschungsflügel vor.

Der Brückenbereich wird für die gesamte Zeit der Brückeninstandsetzung voll gesperrt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz entscheidet sich für die Variante …… zur Instandsetzung der Brücke Nr. 34 bei Krudopp. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Je nach Variantenausbau

 

 

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Anlagen

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