Beschlussvorlage - BV Cri SV 871/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die WEMAG Netz GmbH (Vorhabenträgerin) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 43 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBI l S.1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 3 und 14 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2549) geändert worden ist, beantragt. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

 

Für das Vorhaben, einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, werden Grundstücke in den Gemarkungen Crivitz, Zapel Dorf, Zapel Hof und Barnin beansprucht.

 

Die betroffenen Gemeinden haben die Möglichkeit zu den Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) bis zum 17.05.2019 Hinweise und Anregungen mitzuteilen.

 

Folgende Hinweise wurden durch die Ausschüsse gegeben:

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, die im Anhang befindlichen Hinweise und Anregungen im Rahmen des Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer 110-kV Freileitung zum Anschluss des UW Wessin mitzuteilen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkung:

Keine

 

 

 

 

 

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Anlagen

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