Beschlussvorlage - BV Tra GV 203/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Gestaltungsempfehlung des Friedhofes Tramm auf der Grundlage der Satzung der Gemeinde Tramm über das Friedhofs-und Bestattungswesen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anke Podszus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Tramm
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Entscheidung
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25.04.2019
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Sachverhaltsdarstellung:
Die Satzung der Gemeinde Tramm über das Friedhofs-und Bestattungswesen hat bezüglich der Gräbergestaltung einen weitreichenden Auslegungsspielraum, da nicht immer konkrete Festlegungen getroffen sind. In der Vergangenheit wurde um eine sich an die Umgebung anpassende Gestaltung bemüht, um dieses auch zukünftig zu gewährleisten, ist es erforderlich eine Gestaltungsempfehlung für bestimmte Bereiche (Felder) auf dem Friedhof Tramm grundsätzlich festzulegen. Ferner wird durch die Gestaltungsempfehlung die Gräberpflege erleichtert (z. B. Mäharbeiten) und eine Handlungsgrundlage für die Friedhofsverwaltung erstellt.
Der Friedhof Tramm besteht aus den Feldern A bis F (siehe Anlage Plan).
A ehemaliger Gemeindefriedhof
B Rasenreihengräberanlage
C Rasenreihengräberanlage anonym
D und E ehemaliger Kirchenfriedhof
F Wiese (bisher unbelegt)
Empfehlung 1 Feld A:
Im Feld A werden keine freien Plätze mehr vergeben. Eine Beisetzung kann nur noch auf Grabstellen mit laufendem Nutzungsrecht erfolgen.
Empfehlung 2 Feld B:
Je Grabstelle dürfen 1 Sarg und eine Urne oder nur 2 Urnen beigesetzt werden.
Die Anordnung der Grabstellen (Reihe und Abstand) richtet sich nach der vorhandenen
1. Reihe.
Für Grabmale gibt es folgende Festlegungen:
a) Nur stehende Grabmale mit Sockel (Sockelbreite von 100 bis 150 cm)
oder
b) Nur stehende Grabmale mit oder ohne Sockel (Sockelbreite von 100 bis 150 cm)
c) Liegende Grabmale sind aufgrund von Einsturzgefahr auf diesem Feld nicht zulässig. Es wird eine gesonderte Fläche Feld F dafür freigegeben.
Empfehlung 3 Feld F:
Die bisher unbelegte Wiesenfläche wird freigegeben für eine Rasenurnengrabanlage mit ausschließlich liegenden Grabmalen und/oder Grabplatten.
Je Grabstelle können bis zu 2 Urnen beigesetzt werden.
Die Anordnung der Grabstellen (Reihe und Abstand) richtet sich nach dem Feld B
(1. Reihe).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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438 kB
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