Beschlussvorlage - BV Cri SV 835/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr beantragt die Anbringung von Außenwerbung am Gebäude in der Großen Straße 11 19089 Crivitz.

 

Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig. Die Erschließung ist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 25.06.2019 zu entscheiden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag (BA 190297) in der Großen Straße 11 in Crivitz zu erteilen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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