Beschlussvorlage - BV Tra GV 196/19
Grunddaten
- Betreff:
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Bestätigung der Wahl und Ernennung der Ortswehrführung Göhren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Maik Wolpert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Tramm
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Entscheidung
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25.04.2019
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Sachverhaltsdarstellung:
Am 24.03.2019 fand die Wahl der Ortswehrführung (Feuerwehr mit Grundausstattung) der Ortswehr Göhren statt. Zur Wahl standen als Ortswehrführer Kamerad Maik Hartwig und als Stellvertreter Kamerad Martin Hopp. Mit der erforderlichen Mehrheit wurden beide Kameraden in ihr Amt gewählt. Herr Maik Hartwig hat zwar nach der Feuerwehrlaufbahn,- Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (FwLaufbDgrAusbVO M-V) die erforderliche Mindestausbildung zur Wählbarkeit und Bestellung in die Funktion des Ortswehrführers einer Feuerwehr mit Grundausstattung. Es müssen jedoch zur Ausübung der Funktion noch die erforderlichen Lehrgänge „Leiter einer Feuerwehr“ und „Gruppenführer“ binnen 2 Jahre nachgeholt werden. Hierzu wird Maik Hartwig in einer gesonderten Erklärung verpflichtet.
Herr Martin Hopp hat weder die nach der (FwLaufbDgrAusbVO M-V) erforderliche Mindestausbildung zur Wählbarkeit noch zur Bestellung in die Funktion des Stellv. Ortswehrführers einer Ortsfeuerwehren die als Feuerwehr mit Grundausstattung eingeordnet ist. Zur Bestellung in die Funktion muss noch der erforderliche Lehrgang „Truppführer“ unverzüglich nachgeholt werden. Auf Grund fehlender Alternativen sollte Herr Hopp jedoch in die Funktion bestellt werden. Eine Beförderung sollte jedoch zunächst nicht erfolgen. Eine Leitung von Einsätzen als Ortswehrführer ist bis zum Abschluss des geforderten Lehrganges nicht zulässig. Zur Ausübung der Funktion sind weiterhin die erforderlichen Lehrgänge „Leiter einer Feuerwehr“ und „Gruppenführer“ binnen 2 Jahre nachzuholen. Hierzu wird Martin Hopp in einer gesonderten Erklärung verpflichtet.
