Beschlussvorlage - BV Tra GV 187/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss Brandschutzbedarfsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Maik Wolpert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Tramm
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Entscheidung
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25.04.2019
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Sachverhaltsdarstellung:
Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.07.2017 wurde die gemeindliche Aufgabe zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes an das Amt Crivitz übertragen. Nach entsprechender Ausschreibung wurde durch die Amtsvorsteherin daraufhin die WW Brandschutz GmbH mit der Erstellung der Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Tramm auf der Grundlage der TIBRO-Informationen (Taktisch-strategisch Innovativer Brandschutz auf Grundlage Risikobasierter Optimierungen) und der Feuerwehrorganisationsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (FwOV M-V) beauftragt. Seit 12.10.2017 ist die Verwaltungsvorschrift für die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen M-V in Kraft getreten und wurde entsprechend in der Brandschutzbedarfsplanung berücksichtigt.
Gem. § 15 der FwOV M-V ist der Brandschutzbedarfsplan bis zum 30.04.2019 durch die Gemeinden zu erstellen. Er ist in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 5 Jahre oder bei Veränderungen der für die Planung maßgeblichen Verhältnisse zu aktualisieren.
Als wesentliche Ergebnisse der Brandschutzbedarfsplanung sind zu benennen:
- Einstufung gem. Verwaltungsvorschrift (S.54 BSPL):
Im Bereich Brandbekämpfung in die Gefährdungsstufe 2 von 4.
Im Bereich Technische Hilfe in die Gefährdungsstufe 3 von 4.
Im Bereich Gefahrstoffeinsatz (CBRN) in die Gefährdungsstufe 1 von 3.
Im Bereich Wassernotfälle in die Gefährdungsstufe 3 von 3.
-Große Schwierigkeiten bestehen, wie in fast allen amtsangehörigen Gemeinden, bei der Löschwasserversorgung, der Tageseinsatzbereitschaft (insbesondere Atemschutzgeräteträger) und dem Vorhalten von Sondertechnik, wie z.B. Drehleiter, Schlauchwagen oder Tanklöschfahrzeug. Die Umsetzung und Behandlung dieser Problematiken kann nur in Zusammenarbeit mit den angrenzenden Gemeinden und der Amtsverwaltung bzw. des Landkreises erfolgen. Eine Beschaffung von Sondertechnik auf Amtsebene wird zu diesem Zeitpunkt durch die Amtsverwaltung als geeignete Lösung angesehen.
-Die Mindeststärke für die Gemeinde Tramm ist mit 38 aktiven Mitgliedern beziffert. Hier besteht somit ein Defizit von derzeit 5 Mitgliedern.
-Als erforderliche Mindestausstattung ist ein Löschgruppenfahrzeug 10 (LF-10) zur Abdeckung der Menschenrettung benannt. Auf Grund der Bauweise im Gemeindegebiet, kann davon ausgegangen werden, dass die Beladung eines LF 10 nicht zwingend für die Menschenrettung benötigt wird. Somit erhöt sich die erforderliche Eintreffzeit von 10 auf 15 Minuten. Derzeit verfügt die Gemeinde Tramm über ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser (TSW-W) und TH-Rettungssatz. Die mitgeführte Beladung gilt somit gem. Verwaltungsvorschrift für das Gemeindegebiet als ausreichend.
Die benannte Mindeststärke und technische Mindestausstattung beruht auf der Gefahrenanalyse der Gemeinde. Nach Genehmigung der detailliert benannten Schutzziele (S. 72), welche sich auf die Planungsziele (S. 40) beziehen, könnte eine Senkung erfolgen. Hierzu besteht aber noch abschließender Klärungsbedarf mit dem Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz speziell der überörtlichen Aufgaben. Diese Klärungen können aber erst nach Prüfung des Brandschutzbedarfsplanes durch den Fachdienst, welches eine vorherige Beschlussfassung der Gemeinde Tramm bedarf, erfolgen.
Der Brandschutzbedarfsplan ist als Soll-Ist-Vergleich anzusehen. Er spiegelt die tatsächlichen Gegebenheiten an vorhandener Technik sowie Gefahrenpotenzial der Gemeinde wieder. Er soll bei nötiger Ersatzbeschaffung als Leitfaden dienen. Gerade bei benötigter Technik sollten hier die Synergieeffekte bei Ersatzbeschaffungen angrenzende und amtsangehörige Gemeinden berücksichtigt werden. Somit ist in der Umsetzung der Maßnahmen zur Erfüllung der Ziele, welche binnen der 5 Jahre zu erfolgen hat, eine Zusammenarbeit auf Amtsebene schon deshalb ratsam und erforderlich.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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181,8 kB
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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