Beschlussvorlage - BV Tra GV 184/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Das Sargrasenreihengrab auf den Friedhöfen der Gemeinde Tramm kostet 250 €.

Hinzu kommen Kosten für die Pflege für 25 Jahre in Höhe von 500 €.

Da das Grabmal nach 25 Jahren zu beräumen ist und Angehörige oftmals nicht mehr auffindbar bzw. verstorben sind, soll das Grabmal durch Angestellte der Gemeinde beräumt und entsorgt werden. Diesbezüglich wurde eine Gebühr kalkuliert, die schon vorab durch den Erwerber des Nutzungsrechtes der Grabstelle zu begleichen ist.

Dazu ist eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung. Sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen

 

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Anlagen

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