Beschlussvorlage - BV Pin GV 391/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt in der Gemarkung Pinnow, Flur 1, Flurstück 56/3, 70/3
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Tobias Liebig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
|
Vorberatung
|
|
|
|
16.04.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.04.2019
|
Sachverhaltsdarstellung:
Der Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Pinnow, Flur 1, Flurstücke 56/3, 70/3 hat einen Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt zu dem benannten Grundstück gestellt. Der Antragsteller hat 5 m Zufahrtsbreite beantragt. Eine angemessene Zufahrtsbreite kann vorliegen, wenn sie mindestens 3 m beträgt.
Mit der Erlaubnis zur Herstellung der Grundstückszufahrt sind folgende Auflagen verbunden:
1. alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers
2. die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden
3. vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen
4. das auf dem antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden
Die Verwaltung empfiehlt die Erlaubnis zur Herstellung einer Grundstückszufahrt nur unter Einhaltung der genannten Auflagen zu erteilen.
