Beschlussvorlage - BV Cri SV 806/19-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Mit Schreiben vom 11.02.2019 erteilte die Rechtsaufsicht der Stadt Crivitz die Genehmigung des Haushalts 2019. Hierbei wurde festgestellt, dass im § 1 Punkt 1.c der Haushaltssatzung ein redaktioneller Fehler enthalten war. Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen wurde in der bisherigen Haushaltssatzung nicht korrekt ausgewiesen. Laut Ergebnishaushalt 2019 beträgt das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen -599.100,00 EUR, in der bisherigen Haushalssatzung wurden jedoch -598.600,00 EUR erklärt.

Eine entsprechende Korrektur erfolgte in der vorliegenden Haushaltssatzung. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt 2019 entstehen dadurch nicht. Dennoch besteht die Rechtsaufsicht auf einen erneuten Beschluss der korrigierten Haushaltssatzung durch die Stadtvertretung und eine erneute Bekanntgabe.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Korrektur des § 1 der Haushaltssatzung 2019.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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