Beschlussvorlage - BV Cri SV 821/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V ist der geprüfte Jahresabschluss durch die Stadtvertretung zu beschließen und in einem gesonderten Beschluss der Bürgermeister zu entlasten.

 

Unter Verweis auf den Prüfvermerk des hauptamtlichen Rechnungsprüfers, erteilte der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Crivitz, in seiner Sitzung am 05.03.2019, dem Jahresabschluss 2015 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Stadtvertretung Crivitz, den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2015 zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2015.

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz erteilt dem Bürgermeister die Entlastung zum Jahresabschluss 2015.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

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Anlagen

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