Beschlussvorlage - BV Cri SV 812/19

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr beantragt in einem Vorbescheid gem. § 75 LBauO MV den Umbau des Wohnhauses und den Neubau eines Ferienhauses auf dem Grundstück 75/1, der Flur 1, der Gemarkung Basthorst. Die Vorhabenfläche befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB.

Das Vorhaben ist planungsrechtlich nicht zulässig. Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, ist bis zum 06.03.2019 zu entscheiden.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf Vorbescheid – Nutzungsänderung eines Wohnhauses mit einer WE und einer Ferienwohnung – in der Schlossstraße 13 in Crivitz OT Basthorst (BV 190037) nicht zu empfehlen.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

Loading...