Beschlussvorlage - BV Cri SV 811/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Nebengebäudes in der Ringstraße 14 c in Crivitz OT Wessin (Gem. Wessin, Fl. 1, Flst. 138/1).

 

Das Vorhaben befindet sich im Bereich der Abbrundungssatzung (§34(4) BauGB) des Ortes Wessin. Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig. Die Erschließung ist gesichert.

 

Zum Vorhaben ist eine Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen gem. § 36 BauGB bis zum 28.04.2019 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauplanung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung eines Nebengebäudes in der Ringstraße 14 c in Crivitz OT Wessin (BA 190124) zu empfehlen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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