Beschlussvorlage - BV Cri SV 801/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von einer 110-kV Hochspannungsfreileitung zum Anschluss des Umspannwerks Wessin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Umwelt, Landeskultur und Tourismus der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Vorberatung
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Vorberatung
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21.03.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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08.04.2019
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Sachverhaltsdarstellung:
Die WEMAG Netz GmbH (Vorhabenträgerin) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 43 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBI l S.1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 3 und 14 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2549) geändert worden ist, beantragt. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Für das Vorhaben, einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, werden Grundstücke in den Gemarkungen Crivitz, Zapel Dorf, Zapel Hof und Barnin beansprucht. Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) sind im Zeitraum vom 28.01.2019 bis zum 28.02.2019 im Amt Crivitz zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Stellungnahmen können bis spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist abgegeben werden. Im Internet sind die Unterlagen unter folgendem Link zu finden: http://em.regierung-mv.de/Wessin.
Die Bepflanzung des Zapeler Weges ist Bestandteil der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen des Vorhabens.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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326,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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722,7 kB
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