Beschlussvorlage - BV Cri SV 801/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die WEMAG Netz GmbH (Vorhabenträgerin) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 43 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBI l S.1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 3 und 14 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2549) geändert worden ist, beantragt. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

 

Für das Vorhaben, einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, werden Grundstücke in den Gemarkungen Crivitz, Zapel Dorf, Zapel Hof und Barnin beansprucht. Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) sind im Zeitraum vom 28.01.2019 bis zum 28.02.2019 im Amt Crivitz zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Stellungnahmen können bis spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist abgegeben werden. Im Internet sind die Unterlagen unter folgendem Link zu finden: http://em.regierung-mv.de/Wessin.

 

Die Bepflanzung des Zapeler Weges ist Bestandteil der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen des Vorhabens.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, ….

 

Vorschlag 1:

die im Anhang befindliche Stellungnahme zur Nutzung der gemeindlichen Flurstücke durch eine Überspannung mit einer 110 kV Freileitung mitzuteilen.

 

Vorschlag 2:

keine Stellungnahme abzugeben.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkung:

Finanzieller Ausgleich für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Grundstücke

 

 

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Anlagen

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