Beschlussvorlage - BV Cri SV 775/19-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss für die Baumaßnahme "Ausbau des Gehwegs in der Ringstraße" im OT Wessin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Matthias Beresowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Vorberatung
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21.03.2019
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung Crivitz
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Vorberatung
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Bereit
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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Sachverhaltsdarstellung:
Im Jahr 2017/2018 wurde der Gehweg in der Ringstraße im OT Wessin grundhaft erneuert. Diese Baumaßnahme beinhaltet den Ausbau der Teileinrichtung „Gehweg“.
Die Baumaßnahme stellt gemäß § 1 Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Crivitz eine Verbesserung der Anlage dar, so dass für den Ausbau dieser Straße gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG M-V) Straßenausbaubeiträge zu erheben sind.
Für die Erhebung von Beiträgen ist es erforderlich, dass die sachliche Beitragspflicht eingetreten ist. Diese entsteht, wenn
- die Baumaßnahme beendet ist, d.h. das Bauprogramm erfüllt ist,
- eine (endgültige) Rechnungslegung möglich ist, mithin der Aufwand für die Maßnahme
endgültig festgestellt werden kann. Die endgültige Ermittlung des Aufwandes setzt das
Vorliegen aller Unternehmerrechnungen, und zwar aller Schlussrechnungen, voraus,
- bei geförderten Maßnahmen der geprüfte Verwendungsnachweis vorliegt und
- ein Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss gefasst wurde.
Der Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht ist maßgebend für die Auslösung der Frist für die Festsetzungsverjährung. Diese beträgt nach § 12 KAG M-V in Verbindung mit § 168 Abs. 2 Nr. 2 Abgabenordnung vier Jahre. Sie beginnt gemäß § 12 KAG M-V i.V.m. § 170 Abgabenordnung mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist.
Da die Gemeinde gesetzlich in der Pflicht ist, Straßenausbaubeiträge für diese Maßnahme zu erheben, ist der erforderliche Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss im Sinne von § 7 Abs. 3 KAG M-V nachzuholen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt für die Baumaßnahme „Ausbau des Gehwegs“ im OT Wessin, Abschnitt „Ringstraße von Hausnummer 3/4 bis Hausnummer 17/24 (Ausbaulänge ca. 480 m)“ gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung für die Teileinrichtung „Gehweg“ Ausbaubeiträge selbstständig zu erheben und einen Abschnitt gemäß der beigefügten Anlage zu bilden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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693,3 kB
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