Beschlussvorlage - BV Pin GV 381/19
Grunddaten
- Betreff:
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Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss für die Baumaßnahme "Straßenbeleuchtung Sukower Chaussee"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Katja Witte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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26.02.2019
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Sachverhaltsdarstellung:
Im Jahr 2015 wurde für die Sukower Chaussee in Pinnow erstmalig eine Straßenbeleuchtungsanlage hergestellt. Trotz erstmaliger Herstellung dieser Teileinrichtung (Straßenbeleuchtung) handelt es sich hierbei um eine Ausbaumaßnahme für die gemäß § 8 des Kommunalabgaben-gesetzes M-V (KAG M-V) Straßenausbaubeiträge zu erheben sind.
Für die Erhebung von Beiträgen ist es erforderlich, dass die sachliche Beitragspflicht eingetreten ist. Diese entsteht, wenn
- die Baumaßnahme beendet ist, d.h. das Bauprogramm erfüllt ist,
- eine (endgültige) Rechnungslegung möglich ist, mithin der Aufwand für die Maßnahme
endgültig festgestellt werden kann. Die endgültige Ermittlung des Aufwandes setzt das
Vorliegen aller Unternehmerrechnungen, und zwar aller Schlussrechnungen, voraus,
- bei geförderten Maßnahmen der geprüfte Verwendungsnachweis vorliegt und
- ein Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss gefasst wurde.
Der Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht ist maßgebend für die Auslösung der Frist für die Festsetzungsverjährung. Diese beträgt nach § 12 KAG M-V in Verbindung mit § 168 Abs. 2 Nr. 2 Abgabenordnung vier Jahre. Sie beginnt gemäß § 12 KAG M-V i.V.m. § 170 Abgabenordnung mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist.
Da die Gemeinde gesetzlich in der Pflicht ist, Straßenausbaubeiträge für diese Maßnahme zu erheben, ist der erforderliche Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss gemäß
§ 7 Abs. 3 KAG MV nachzuholen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pinnow beschließt für die Baumaßnahme „Straßenbeleuchtung Sukower Chaussee“ gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung für die Teileinrichtung „Straßenbeleuchtung“ Ausbaubeiträge selbstständig zu erheben und einen Abschnitt gemäß der beigefügten Anlage zu bilden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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698,3 kB
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